StaRUG – „Das meistunterschätzte Gesetz im geschäftlichen Raum!“

Mit Wirkung zum 01.01.2021, hat der Gesetzgeber das Unternehmensstabilisierungs- und restrukturierungsgesetz (kurz StaRUG) in Kraft treten lassen. Ein Gesetz, welches unter dem Radar der Corona-Pandemie verabschiedet wurde und für alle Unternehmer und Steuerberater bindend ist. Eine wesentliche Verpflichtung aus diesem Gesetz ist die Risikofrüherkennung für kleine und mittlere Unternehmen (kurz KMU‘s) und damit die rechtliche Enthaftung der Unternehmer bzw. der Geschäftsführer – aber auch mitwirkender Dritter wie Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Dieses Gesetz lässt den Geschäftsführer auch über das Stammkapital hinaus haften, wenn er kein Risikomanagement installiert hat.

Das Gewerbezentrum Bühl unterstützt Unternehmen bei der Installation eines Risikomanagements im Unternehmen. Sie erstellen die gesetzlich erforderlichen Maßgaben in Form von Gutachten zur Enthaftung für Unternehmen.

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Alexander Radtke

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