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Der Markt, der elektrisch betriebenen Fahrzeuge, wächst stetig. E-Bikes, E-Autos, E-Scooter, E-Mini Bikes und elektrische Kinderfahrzeuge boomen und Elektromotorräder (E-Motorcycles) holen rasant auf. SCHOBBA Elektrocycles sind eine echte Option für Verkehrsteilnehmer, die einen Beitrag zu einer nachhaltigeren Mobilität und zur Verringerung des Schadstoffausstoßes beitragen wollen. Wer dann noch das Glück hat, an einer Solaranlage “auftanken” zu können, hat ein echt gutes Fahrgefühl und kein Cruise wird jemals zur Ruhestörung oder Lärmbelästigung, noch nicht einmal im Kur- oder Landschaftsschutzgebiet.

Elektromotorräder werden bis 2030 in Deutschland nur über eine jährliche Prämie der Treibhausgas – Quote gefördert. Die sog. THG-Prämie hängt vom Geschäftsmodell des THG-Abwicklers ab und liegt je nach Modell zwischen rund 200 und 370 €. Die Prämie wird jedes Jahr neu festgelegt. Wenn in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter Antrieb „Elektro“ vermerkt ist, dann ist das E-Fahrzeug zum Erhalt der Prämie berechtigt. Interessant ist das E-Bike Leasing. So können Arbeitgeber ein E-Fahrzeug leasen und mit Steuervorteilen den Angestellten als Dienstfahrzeug” mit privater Nutzung zur Verfügung stellen. In aller Regel werden  Mitarbeiter bereits im Prozess der Anschaffung einbezogen, können ihre Wünsche äußern oder sich bei Bedarf das E-Fahrzeug sogar selbst aussuchen. Motoren, deren Leistung über 25 km/h hinausgeht, fallen unter die Dienstwagenbesteuerung und sind ggf. mit der Ein-Prozent-Regelung für die Privatnutzung in der monatlichen Gehaltsabrechnung zu berücksichtigen.

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Michael Bessel