Tauschkauf-Schecks

 

Der Tausch von Waren und Dienstleistungen – auch “Barter” oder “Kompensationsgeschäft” genannt – ist nicht nur die älteste Geschäftsform überhaupt, tauschen ist vor allem deshalb interessant, weil keiner der Tauschpartner den Preis verhandelt oder ein finanzielles Risiko eingeht.

So sind Tauschgeschäfte beispielsweise für Existenzgründer eine optimale Möglichkeit, um sich als “Marktneuling” nicht gleich zu Beginn der Selbständigkeit den Preis “kaputt” machen zu lassen. Aber auch für “eingesessene” Unternehmen sind Tauschgeschäfte eine sehr günstige und effektive Methode, um an Neukunden zu gelangen – die dann wiederum in der Folge als Multiplikatoren/Referenz für das eigene Empfehlungsgeschäft sehr nützlich sein können.

Ob sich also ein Fotograf die Bilder für das Werbeprospekt eines Restaurants mit erstklassigem Essen, der Grafikdesigner das Logo eines Radiosenders mit Radiowerbung oder der Coach eines Hotels seine Arbeit mit einem herrlichen Wellness-Wochenende “bezahlen” lässt, in allen Fällen ist es ein gutes Geschäft für alle Beteiligten – bei dem nicht ein einziger Cent fließt. Wer ein Produkt oder eine Dienstleistung sucht, ist daher gut beraten, sich einen Anbieter zu suchen, der seinerseits das eine oder andere Angebot aus dem eigenen Portfolio gebrauchen könnte.

Auch bieten sich Tauschgeschäfte an, wenn das eigene Angebot nicht vollständig dem Geldbeutel des möglichen Neukunde entspricht. In diesem Fall kann ein Interessent trotzdem zum Kunden werden, indem für den fehlenden Teil des verfügbaren Budgets ein Tauschgeschäft vereinbart wird.

Und selbst wenn Waren oder Dienstleistungen aus einem Tauschgeschäft für einen selbst zunächst keinen Nutzen darstellen, können diese jederzeit an Dritte innerhalb des eigenen Netzwerkes weiter getauscht oder gar veräußert werden. Für den Fall der Weitergabe oder Veräußerung an Dritte sollte zwischen den Tauschpartnern allerdings unbedingt zusätzlich zum Tauschkauf-Scheck eine weitere, schriftliche Vereinbarung getroffen werden!

Damit direkt bei den Connexxtion Meetings Tauschgeschäfte durchgeführt werden können, gibt es dort die sogenannten “Tauschkauf-Schecks”. Diese dienen Tauschwilligen zunächst als Grundlage für ein Tauschgeschäft, um dieses zu einem festgelegten Wert schriftlich niederzulegen. Es gibt Tauschkauf-Schecks im Wert von netto Euro 100, 200 und 500.

So funktioniert´s:

1) Teilnehmer der Connexxtion Meetings tragen sich selbst als “Austeller” und die eigene Dienstleistung, die für ein Tauschgeschäft zur Verfügung gestellt werden soll, in einen Tauschkauf-Scheck ein, der wiederum dem Wert der angebotenen Dienstleistung entspricht.

2) Der so ausgefüllte Tauschkauf-Scheck wird im Anschluss beim Veranstalter abgeben.

3) Während des Connexxtion Meetings werden nacheinander die eingereichten Tauschkauf-Schecks allen Teilnehmern kurz vorgestellt, inklusive der zum Tausch angebotenen Dienstleistung und natürlich des dazugehörigen Ausstellers.

4) Findet sich während des Connexxtion Meetings ein Tauschpartner, füllt dieser seinerseits einen Tauschkauf-Scheck aus und trägt sich im Tauschkauf-Scheck des “Ausstellers” als “Einlöser” ein und umgekehrt.

5) Dann werden die beiden Tauschkauf-Schecks ausgetauscht und innerhalb der nächsten Tage, Wochen oder Monate entsprechend eingelöst.

Mit minimalem Aufwand können so beide Tauschpartner einen Neukunden gewinnen, der nicht nur beim nächsten Connexxtion-Meeting als Multiplikator/Referenz für das Empfehlungsgeschäft genutzt werden kann.

 

Wichtiger Rechtshinweis:
Die hier zur Verfügung gestellten Informationen stellen weder eine steuerliche, noch eine rechtliche Beratung dar. Tauschpartner sollten sich deshalb unbedingt beim Steuerberater oder direkt beim zuständigen Finanzamt informieren, wie Tauschgeschäfte erfasst und belegt werden müssen. Bei Bedarf sollte ein Rechtsanwalt konsultiert werden. Tauschkauf-Schecks dienen ausschließlich der schriftlichen Niederlegung eines Tauschgeschäftes zu einem von beiden Tauschpartnern vereinbarten Wert. Sie stellen keinen rechtsverbindlichen Vertrag für ein Tauschgeschäft dar. Auf Tauschkauf-Schecks vereinbarte Tauschgeschäfte sind daher nicht unbedingt rechtsverbindlich!